Eichhof-Newsletter 05/2009 - 21.Februar 2009

Hallo und guten Tag,
Sie finden den Newsletter auch im Internet auf eichhof.org
http://www.eichhof.org/?q=node/21

Karneval auf dem Eichhof

Immer getreu dem Motto "Ob's regnet, stürmt oder schneit - Fastelovend fieren is' unser Freud!!" und dem bekannten Ruf "Eichhof - be happy" wurde an Weiberfastnacht im Haus der Begegnung groß gefeiert. Es gab viele Auftritte von "Eigengewächsen", aber auch Besuche aus der Umgebung. Eines der Highlights war der Auftritt des Mucher Prinzenpaars Wasi und Sabine samt großem Gefolge. Mit großer Freude wurden aber auch die Tanzgruppe Dattenfeld und die Prinzengarde Hürth emfpangen.





Ein Dank ans Orga-Team der Feier

Prinz Wasi und Prinzessin Sabine aus Much brachten die Stimmung zum Toben.

"Nur gemeinsam sind wir stark"

Oskar Matthias Frhr. v. Lepel - (Vater von Constantin, Haus 10)
Am 14. Februar habe ich an einem Regionaltreffen der Bundeselternvereinigung auf dem Christophorus-Hof in Witten-Annen teilgenommen. Das, was ich dort hörte, scheint mir so wichtig zu sein, dass ich es den Beziehern des Newsletters gern mitteilen möchte.
Die Bundeselternvereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V. (BEV), ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Eltern, Angehörigen und Freunden seelenpflegebedürftiger Menschen. Auf dem Programm des Regionaltreffens stand ein Referat der Rechtsanwältin Frau Monika Geis zum Thema „Aktuelle sozalpolitische und rechtliche Entwicklungen“. Frau Geis ist Fachanwältin für Sozialrecht in Solms (Hessen) und steht im Auftrag der BEV deren Mitgliedern für telefonische Erstberatung bei Rechtskonflikten mit Behörden zur Verfügung.
Im Mittelpunkt der Ausführungen der Referentin standen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe, die in der Regel den Daueraufenthalt unserer Kinder auf dem Eichhof finanziell absichert. Zur Zeit steht eine Reform der Eingliederungshilfe an. Im Amtsdeutsch ist von "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe" die Rede. Diesen Titel trägt das Papier einer Arbeitsgruppe der Sozialministerien der Bundesländer, die sich auf eine konzeptionelle Neuausrichtung der Eingliederungshilfe geeinigt haben. Das Papier stammt von September 2008.
Hintergrund der Reformüberlegungen sind die großen finanziellen Belastungen der Länder. Wie Frau Geis sich in ihrem Vortrag ausdrückte, macht die Eingliederungshilfe den "größten Brocken" der Sozialhilfe aus. Zur Zeit kostet die Länder die Eingliederungshilfe jährlich 10 Milliarden Euro. Die Bundesländer wissen nicht mehr, wie sie die ständig steigenden Kosten auffangen sollen. Der steigende Kostendruck ist u.a. zurückzuführen auf die wachsenden Zahlen der älter werdenden Menschen mit Behinderungen und die gleichzeitig zunehmenden Fälle von Frühgeburten, die zu Behinderungen führen. Triebfeder der Reformüberlegungen ist somit der Einsparungswille der Politiker.
Mit dem Versuch der Umsetzung des Positionspapiers der erwähnten Arbeitsgruppe ist nach der in diesem Herbst stattfindenden Bundestagswahl zu rechnen. Dies wird zu vertieften Diskussionen führen. Da die Reformvorschläge parteienübergreifend erarbeitet worden sind, ist es ganz entscheidend, wie sich die Fachverbände, zu denen auch die Bundeselternvereinigung gehört, einbringen.

Im einzelnen geht es um folgendes:

1. Vorgesehen ist eine Regionalisierung der Kostenträgerschaft. Die Kostenträgerschaft soll auf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Nach Meinung von Frau Geis wird es wegen der fehlenden Erfahrung der Landratsämter im Umgang mit dieser speziellen Gesetzesmaterie sehr lange dauern, bis sich ein einheitlicher Gesetzesvollzug durchsetzt. Enorme regionale Unterschiede bei der Gesetzesanwendung und vermehrte Rechtsstreitigkeiten werden die Folge sein.
2. Man will von der einrichtungsorientierten Eingliederungshilfe wegkommen und die personenbezogene Hilfe in den Vordergrund stellen. Der behinderte Mensch soll in Eigenverantwortung und in Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts selbst entscheiden, welche Leistungen er wann und von wem in Anspruch nehmen will. D.h., der Rechtscharakter der Eingliederungshilfe wird sich ändern. Finanziert werden nur noch reine Fallmaßnahmen, sog. "face -to- face-Kosten". Rechtliches Instrument für die Durchsetzung dieses Plans ist das sog. Persönliche Budget, das es heute schon gibt. Das persönliche Budget soll zukünftig dazu dienen, den Anbieter von Hilfeleistungen leichter als bisher zu wechseln bzw. die Inanspruchnahme verschiedener Leistungen zu kombinieren. Dies soll dazu beitragen, die Zahl der teuren Einrichtungsplätze zu reduzieren. Die kritisch gesehene Komplettversorgung ("Überversorgung", "Rundum-Versorgung") will man zugunsten einer ambulanten Versorgung zurückdrängen. Die Einheit von Wohnen, Lebensunterhalt und Betreuungsleistungen wird damit aufgebrochen. Ein sog. Case-Management wird angestrebt. Dies richtet sich ganz klar gegen die vollstationären Einrichtungen, zu denen auch der Eichhof zu rechnen ist. Wir kennen diese Zielrichtung schon aus der Diskussion über das Betreute Wohnen.
3. Soll die behinderte Person weiterhin in einer stationären Einrichtung versorgt werden, ist dies vom jeweiligen persönlichen Budget zu bezahlen, das unterschiedlich hoch angesetzt ist. Da das persönliche Budget bei Personen, die nicht mehrfach bzw. schwerstbehindert sind, hierfür nicht ausreichen dürfte, wird – anders als bisher- auf das Vermögen der behinderten Person zugegriffen. Diese muss ihr Vermögen offen legen. Zu dem Vermögen gehören auch Unterhaltsansprüche gegen die Eltern oder gegen sonstige unterhaltspflichtige Personen. Wir Eltern haben uns deshalb darauf einzustellen, dass wir uns an den anfallenden Kosten beteiligen müssen, wenn das persönliche Budget nicht ausreicht. Das wird noch heftige Diskussionen geben. Die Bundeselternvereinigung hat hierzu noch keine feste Position.

Ich habe die Veranstaltung in gedrückter Stimmung verlassen. Nach dem Vortrag war mir klar, dass wir Eltern die Entwicklung genau verfolgen müssen, denn wir bzw. unsere Kinder sind die Betroffenen. "Hände-in-den Schoß-legen" und warten auf das, was kommt, reicht nicht. Nach meiner Meinung sollte jeder von uns der Bundeselternvereinigung beitreten, um sie zu stärken, damit durch erfolgreiche Einbringung fachlicher Gegenargumente verhindert wird, dass die herkömmlichen stationären Einrichtungen, soweit sie sich als Lebensgemeinschaften verstehen, Schaden nehmen. Alle Mitglieder des Gründerkreises Lebensgemeinschaft Eichhof e.V. gehören durch diese Mitgliedschaft auch der Bundeselternvereinigung an. Ich erlaube mir an dieser Stelle, alle Eichhof-Eltern, die noch nicht Mitglied des Gründerkreises sind, zu bitten, dem Gründerkreis beizutreten. Nur gemeinsam sind wir stark.

Das Zitat

Nicht darauf kommt es an, daß ich etwas anderes meine als der andere, sondern darauf, daß der andere das Richtige aus Eigenem finden wird, wenn ich etwas dazu beitrage.
von Rudolf Steiner

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Termine

  • Samstag, 28. Februar, 19 Uhr, "Regentrude", Eurythmie, Märchenensemble Stuttgart, Haus der Begegnung
  • Samstag, 28. März, 19 Uhr, "Miriam", Haus der Begegnung

Wenn nicht anders angegeben finden alle Veranstaltungen auf dem Eichhof statt.

Mit freundlichem Gruß

Michael Ziegert
für das Redaktions-Team
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