Das Geld aus Gründung und Zustiftungen muss in der Stiftung bleiben und darf zu keinem Zeitpunkt ausgegeben werden. Ihren Zweck kann die Stiftung ausschließlich aus den Erträgen ihres Kapitals erfüllen. Das wiederum bedeutet, dass die Stiftung ein erhebliches Kapital ansammeln muss, um in nennenswerter Form aktiv werden zu können.
Da ist die Eichhof-Stiftung auf einem sehr guten Weg. Viele Mitglieder des Vereins haben bereits gestiftet, auch Mitarbeiter der Eichhof-gGmbH und darüber hinaus auch viele weitere Menschen, die sich dem Eichhof verbunden fühlen, weil sie sehen, welche wichtige Aufgabe der Eichhof erfüllt.
Wenn Sie die Eichhof-Stiftung unterstützen möchten, dann sind Sie jederzeit herzlich willkommen. Natürlich erhalten Sie für Ihre Zustiftung (oder Spende) die finanzamtliche Zuwendungsbestätigung, wobei Zustiftungen in den Kapitalstock der Stiftung fließen und Spenden zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden müssen.
Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht ab dem 1.1.2008 mit erheblich größeren steuerlichen Anreizen ausgestattet. Sollten wir Ihr Interesse an einer größeren Zustiftung in Form von Geld oder Sachzuwendung aus Vermögen oder Erbschaften geweckt haben, so wenden Sie sich an uns. Wir sprechen gerne mit Ihnen über rechtliche und steuerliche Aspekte einer Zustiftung.